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23. Juli 2020

Feuerwerk am 1. August

Aus Rücksicht auf Anwohner und Gäste sowie zum Schutz unserer Haus- und Wildtiere bittet die Gemeinde Churwalden, das Abfeuern von Feuerwerkskörpern am 1. August bis spätestens Mitternacht zu beschränken. Das Abfeuern in der Nähe des Waldes ist nicht erlaubt.

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