Buchung

Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Turrabuel, ein Unternehmen der Tonag AG, Zug

1. Allgemeines

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (nachfolgend auch «Vertragspartner» genannt) und uns, dem Anbieter Turrabuel, einem Unternehmen der Tonag AG, Bahnhofstrasse 10, CH-6302 Zug, nachfolgend Turrabuel genannt.

2. Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Mit Ihrer mündlichen, schriftlichen (inkl. E-Mail) oder elektronischen (inkl. Internet) Buchung schliessen Sie einen Vertrag mit Turrabuel ab. Von jenem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus der Buchung sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für Sie und Turrabuel wirksam. Sie erhalten von Turrabuel umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung.

2.2 Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der Beschreibung auf www.turrabuel.ch ab, so anerkennen Sie mit Ihrer Anzahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Buchungsbestätigung/Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Wohnungskategorie buchen, keine spezifische Wohnung.

2.3 Erfolgt nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Vertragspartner keine Anzahlung oder eine Übermittlung einer anerkannten Zahlungsbestätigung innerhalb der, in der Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Frist, kann Turrabuel über das gebuchte Objekt frei verfügen.

2.4 Sonderwünsche Ihrerseits nimmt Turrabuel gerne als unverbindlichen
Wunsch entgegen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn, Turrabuel hat diesen schriftlich bestätigt.

3. Leistungen/Preise

3.1.1 Die publizierten Preise gelten bis zum Update der Website. Vorbehalten Absatz 3.5 («Preisänderungen») sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Gibt es in einem Haus mehrere gleichwertige Wohnungen mit gleicher Zimmer- und Personenanzahl und gleichen Preisen, ist auf www.turrabuel.ch und in der Preisliste jeweils nur eine Wohnung dieser Kategorie aufgeführt. Spezial-Aktionen sind nicht immer auf allen Wohnungen der gleichen Kategorie gültig.

3.1.2 Nicht im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Tiefgaragenplatz. Diese werden gesondert in der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen.

3.1.3 Die Mindestmietdauer ist auf den jeweils gültigen Preislisten vermerkt.
In der Regel sind die Wohnungen täglich buchbar mit einem Mindestaufenthalt von 3 Tagen. Ausnahmen sind auf Anfrage und mit schriftlicher Bestätigung von Turrabuel möglich.

3.2. Die im Prospekt, auf der Website und in den Buchungs-/Reise-Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung über Betriebszeiten u.ä. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.

3.3 Zahlungen
Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
50 % der Mietsumme des reservierten Mietobjektes sind innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung anzuzahlen. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn an Turrabuel zu begleichen. Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort bei der Buchung fällig und
an Turrabuel zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann Turrabuel die Leistungen verweigern.

3.4 Stornierungskosten
Bei einem Rücktritt durch Sie verrechnen wir Ihnen folgende Stornierungsgebühren:

·       bis 43 Tage vor Mietbeginn sind 10 % des Mietpreises geschuldet
·       ab 42 bis 29 Tage vor Mietbeginn sind 70 % des Mietpreises geschuldet
·       bei 28 Tagen vor Mietbeginn bis Anreisetag ist der gesamte Mietpreis
geschuldet.

Massgebend ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Stornierung bei Turrabuel unter E-Mail: . Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes. Ansprüche aus einem allfälligen Versicherungsvertrag kann nur die versicherte Person gegen den Versicherer geltend machen.

Im Falle von Reisebeschränkungen, Grenzschliessungen, Quarantäneauflagen, Anlagenschliessungen (Bergbahnen) oder Ähnlichem im Zusammenhang mit einer Pandemie (wie zum Beispiel Covid-19) kann die von Ihnen geleistete Miete nicht zurückerstattet werden. In diesen Fällen bieten wir Ihnen aber aus Kulanz an, Ihre Buchung auf einen anderen Zeitraum in der Nebensaison zu verschieben; als Nebensaison sind die Monate Mai und Juni, sowie der ab Mitte August bis Mitte Dezember zu verstehen.

3.5 Preisänderungen
Die Objektbeschreibungen und Preiskalkulationen sind mit Sorgfalt vorgenommen worden. Trotzdem können wir Leistungs- und/ oder Preisänderungen nicht gänzlich ausschliessen. Diese werden Ihnen mit Ihrer gültigen Buchungsbestätigung/ Rechnung mitgeteilt.
Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss sind unwahrscheinlich, können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Handelt es sich um eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, haben Sie das Recht, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden umgehend rückvergütet.

3.6 Leistungsänderung, Ersatzmiete und Auflösung des Vertrages
Turrabuel ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bei einer Mitteilung durch uns vor Reisebeginn, werden wir uns selbstverständlich bemühen innerhalb von 10 Tagen ein mindestens gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen; wenn wir in der Lage sind, ein solches ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Turrabuel ist in keinem der unter Ziffer 3.6 erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig.

4. Belegung

Das Mietobjekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Eine Überbelegung berechtigt Turrabuel zur Verweigerung der Schlüsselübergabe bzw. sofortigem Entzug des Schlüssels während der Ferien.

5. Weitere Pflichten des Mieters

5.1 Sorgfaltspflicht
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Die lokalen Hausregeln sind gültig, insbesondere muss Rücksicht (Lärm, Verhalten) auf Nachbarn genommen werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Wohnungen Nichtraucher-Wohnungen sind.

5.2 Küchenreinigung
Die Reinigung der Kücheneinrichtungen und der Gerätschaften, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters und nicht in der Endreinigung inbegriffen.

5.3 Haftung für Schäden
Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser der Betriebsleitung Turrabuel zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbenützern verursachten Schäden. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann.

5.4 Hunde
Ihre vierbeinigen Freunde sind im Turrabuel herzlich willkommen. Wir setzen natürlich voraus, dass sie stubenrein und ungefährlich sind. Bitte denken Sie auch an die Mieter nach Ihnen: Die Sitzgelegenheiten und Betten im Turrabuel sollten den Menschen vorbehalten bleiben.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb der Ortschaften sowie in der Nähe von Langlaufloipen Leinenpflicht besteht. Auch in den öffentlich zugänglichen Innenbereichen und im Aussenbereich vom Turrabuel bitten wir Sie, Ihre Hunde an der Leine zu halten.

6. Mängelanzeigepflicht und Anmeldefrist für Ansprüche

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies der Betriebsleitung Turrabuel unverzüglich zu melden. Erfolgt keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln.
Äussere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. ungünstige Wetterverhältnisse oder Zustand von öffentlichen Naturstrassen berechtigen nicht zu Schadenersatzforderung.

7. Haftung von Turrabuel

Die gesetzliche Haftung für andere als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden) ist auf den Mietpreis beschränkt (wobei die Forderung aller beteiligten
Personen zusammengezählt werden). Sollten auf die Leistungen von Turrabuel internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung gelangen, welche
die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so gelten diese Abkommen oder Gesetze. Ist der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen, haftet Turrabuel nicht:

·       Handlungen oder Unterlassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person
·       unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind
·       höhere Gewalt oder Ereignisse, welche Turrabuel trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwehren konnte
·       Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls
·       Schäden und Verluste in der Tiefgarage
·       öffentliche Zufahrtsstrassen und daraus resultierende Personen- oder Sachschäden. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für ausservertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen analog.

8. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit diesem Vertrag können Sie den Ombudsman der Schweizer Reisebranche konsultieren (www.ombudsman-touristik.ch). Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Turrabuel oder einem Vermittler, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Lösung an.

9. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen Turrabuel, vertragliche Ansprüche vorbehalten, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der
Mietperiode folgenden Tag.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen Ihnen und Turrabuel untersteht Schweizerischem Recht. Der Kunde kann Turrabuel nur in Zug einklagen. Turrabuel kann den Kunden an
dessen Wohnsitz oder in Zug gerichtlich belangen.

Gültig ab 1.2.2021

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